Förderung

Fenster wechseln, Klima schützen, 20% Steuern sparen

Wie profitiere ich von der Neuregelung des Klimaschutzprogrammes 2030?

  • So einfach und unbürokratisch war es noch nie. Das Steuersparmodell der Bundesregierung für energetische Maßnahmen macht es möglich. Ab 1.1.2020 können Sie neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend machen. Insgesamt können Sie 20 % der Gesamtkosten von bis zu € 200.000,-- (also max. € 40.000,--) innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
  • Wer hilft mir dabei? Sprechen Sie mit einem Fensterbaufachbetrieb in Ihrer Nähe. Hier werden Sie fundiert und kompetent beraten. Hinzu kommt, dass die Sanierungsarbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden müssen, damit sie steuerlich anerkannt werden. Hier finden Sie Ihren Fachbetrieb in Ihrer Nähe.
  • Wie viel Geld bekomme ich? Hier zwei anschauliche Rechenbeispiele, wie der neue 20%ige Steuerbonus funktioniert, wenn Sie in einem Einfamilienhaus neue Fenster einbauen lassen.
Fenster Profi Steuerpaket

Renovierungsaufwand für neue Fenster: € 15.000,00

Steuerrückerstattung/Steuerersparnis:
20 % von Renovierungsaufwand = € 3.000,00

Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:
Im 1. Jahr 7%: € 1.050,00
Im 2. Jahr 7%: € 1.050,00
Im 3. Jahr 6%: € 900,00

Renovierungsaufwand für neue Fenster: € 25.000,00

Steuerrückerstattung/Steuerersparnis:
20 % von Renovierungsaufwand = € 5.000,00

Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:
Im 1. Jahr 7%: € 1.750,00
Im 2. Jahr 7%: € 1.750,00
Im 3. Jahr 6%: € 1.500,00

Fenster Profi Steuerpaket Schlafzimmer

Die steuerliche Föderung wird als Teil der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht

Wenn Sie keine Zuschüsse oder Fördermittel bei der KfW für Ihre neuen Fenster beantragen, können Sie die energetische Sanierung steuerlich geltend machen. Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und kann direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Ohne vorherige Antragstellung!

  • Die Rechnung muss auf den Steuerpflichtigen ausgestellt sein
  • Nach Abschluss der Maßnahmen muss lediglich eine Erklärung des ausführenden Unternehmens vorliegen, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden
  • Es müssen bei Fenster und Haustüren bestimmte Wärmedämmwerte eingehalten werden

Werden meine neuen Fenster gefördert? Die Voraussetzungen für Sie sind denkbar einfach. Ihr Gebäude oder Ihre Eigentumswohnung muss älter als 10 Jahre sein. Die Immobilie muss ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung sein, die durch Sie selbst bewohnt wird. Anders als bei Förderungen der KfW müssen Sie die Maßnahme vor Beginn nicht anmelden.

Was muss ich dem Finanzamt vorlegen?

  • Lediglich eine ordentliche Rechnung des Fachunternehmens
  • Einen Überweisungsbeleg über den Rechnungsbetrag (keine Barzahlung)
  • Eine Erklärung des ausführenden Unternehmens, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden

Jetzt Beratungstermin vereinbaren! Sprechen Sie mit Ihr Fensterbaufachbetrieb in Ihrer Region. Denn nur qualifizierte Fensterbau-Unternehmen bieten Ihnen modernste, hochgedämmte Energiesparfenster mit Einbruch- und Schallschutz zu attraktiven Konditionen - inklusive fachgerechter Montage. Und darüber hinaus erhalten Sie optimale Unterstützung für Ihren Steuerbonus.